go-digital Förderung sichern!

Die staatliche Förderung digitaler Projekte mit "go-digital".
Als autorisiertes Beratungsunternehmen unterstützen wir Sie mit Ihrem digitalen Projekt und sichern Ihnen bis zu 16.500€ Fördergelder über das go-digital Programm des Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWi). Wir übernehmen die Abwicklung und Organisation, sodass bei Ihnen kein Aufwand entsteht.

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BEK Service GmbH ist Ihr autorisiertes Beratungsunternehmen für IT-Sicherheit, digitale Markterschließung und Digitalisierte Geschäftsprozesse.

    Ich habe die Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelesen und bin damit einverstanden.

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    Förderung leicht gemacht: Das Programm "go-digital"

    Was ist go-digital?

    Ab sofort gibt’s bei BEK Service GmbH bis zu 16.500 € Förderzuschuss für die Umsetzung von Projekten.

    Wie ist das möglich?
    BEK Service GmbH ist autorisiertes Beratungsunternehmen im Förderprogramm go-digital vom Bundesministerium für Wirtschaft und Energie.

    Das Förderprogramm unterstützt Unternehmen bei der Digitalisierung von Geschäftsprozessen, indem es Digitalisierungsprojekte mit bis zu 50% bezuschusst. Konkret bedeutet das, dass bis zu 50 % der Projektkosten Ihres Projekts bei BEK Service GmbH durch das BMWi übernommen werden. Sie zahlen also nur „die Hälfte“. Gedeckelt ist die Fördersumme bei 16.500 €.
    Das Beste: Die Hürden für die go-digital-Förderung sind sehr niedrig und um den kompletten Papierkram (Antragsstellung, Fördernachweis ...) kümmern wir uns.

    Flyer u go-digital vom bmwI - Download
    • go-digital

      Digitalisieren Sie Ihr Unternehmen jetzt!

    Förderprogramm "go-digital"

    Die digitale Transformation betrifft alle Branchen und
    Geschäftsbereiche. Um sich im Wettbewerb nachhaltig
    behaupten zu können, ist es wichtig, die Digitalisierung
    über alle Geschäftsbereiche hinweg fest im Unternehmen
    zu etablieren. Das stellt insbesondere kleine und mittlere
    Unternehmen (KMU) und das Handwerk vor eine große
    Herausforderung. Hier fehlen in der Regel die erforderlichen Kapazitäten, um entsprechende Aktivitäten zielgerichtet, erfolgreich und rechtzeitig durchzuführen.

    Wir sind eines der autorisierten Beratungsunternehmen

    Im go-digital Förderungsprogramm sind min. 2 Beratertage im Modul IT-Sicherheit Pflicht. Diese sind gemäß Vorgaben durch ein autorisiertes Unternehmen durchzuführen.

    Was fördert das Programm go-digital?

    Das Förderprogramm go-digital fördert gezielte Beratungs- und Umsetzungsleistungen in den Modulen „Digitale Geschäftsprozesse“, „Digitale Markterschließung“ und „IT-Sicherheit“ in rechtlich selbständigen Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft (KMU) einschließlich des Handwerks mit technologischem Potenzial.

    Welche Unternehmen können im Förderprogramm go-digital beraten werden?

    Im Förderprogramm go-digital wird die Beratungsleistung an Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft (KMU) einschließlich des Handwerks mit technologischem Potenzial, die

    * weniger als 100 Mitarbeiter,
    * im Jahr vor dem Vertragsabschluss einen Jahresumsatz oder eine Jahresbilanzsumme von höchstens 20 Millionen Euro haben und
    * eine Förderfähigkeit nach der De-minimis-Verordnung besitzen.

    Das Unternehmen muss eine Betriebsstätte oder Niederlassung in Deutschland haben und darf zusammen mit seinen „Partnerunternehmen“ und „verbundenen Unternehmen“ die zuvor genannten Voraussetzungen für Mitarbeiterzahl und Jahresumsatz oder Bilanzsumme nicht überschreiten.

    Leistungen

    Im Rahmen des Projekts können folgende Leistungen gefördert werden:

    web
    Website

    Egal, ob Neuentwicklung oder Relaunch, die optimale Ausrichtung auf die Erwartungen und Bedürfnisse der Zielgruppen ist erfolgsentscheidend. Wir begleiten Sie von der Konzeption bis hin zur Veröffentlichung.

    Wie hoch ist die Förderung?

    Die Förderung beträgt 50% vom Projektvolumen und ist auf maximal 16.500€ begrenzt.

    Beispiel: Für ein geplantes Projekt veranschlagen wir 30 Personentage zu je 1.100€ (netto).

    Projektvolumen:30 Personentage x 1.100€ = 33.000€
    Fördersumme (50%):- 16.500 €
    Eigenanteil (50 %):16.500 €

    Nach Abschluss des Projekts erhalten wir 16.500 € direkt vom BMWi. Ihren Eigenanteil bezahlen Sie an uns.

    Quellen: www.bmwi.de / www.bmwi-go-digital.de

    Förderprogramm im Überblick

    Gerne unterstützen wir Sie bei der Antragstellung, damit Sie sich jetzt Ihre Förderung für die Digitalisierung sichern können. Nutzen Sie diese Gelegenheit für Ihren digitalen Erfolg!

    Go-Digital

    Sichern Sie sich jetzt die go-digital Förderung und digitalisieren Sie Ihr Unternehmen! Kontaktieren Sie uns für eine kostenlose Beratung.

    Deutschland Mehr Info

    Digitalbonus

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    Digital Jetzt

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    QUALIFIZIERUNGSCHANCENGESETZ

    Das Gesetz soll einen Anreiz für den Arbeitgeber schaffen, die eigenen Mitarbeiter weiterzubilden. Damit bleibt der deutsche Arbeitsmarkt wettbewerbsfähig. Dafür über- nimmt die Agentur für Arbeit die Weiterbildungskosten und einen Teil der Lohnkosten.

    100% Kostenübernahme


    75% Zuschuss - Lohnkosten

    Digitale Förderung beantragen

    Ihre Erstberatung - Unverbindlich und Kostenlos.

    Email: info@bekservice.de
    Tel.: (+49) 831 93065616

    BEK Service GmbH
    Westendstr. 2A
    87439 Kempten (Allgäu)

    Senden Sie uns eine Nachricht über unser Kontaktformular. Sollten Sie einmal schnelle Hilfe benötigen, erreichen Sie uns jederzeit unkompliziert per Telefon, Mail oder einfach in unserem Büro in Kempten.


      go-digital - Fragen und Antworten

      FAQ

      • Wie ist der genaue Ablauf bei einer go-digital Förderung?

        Der erste Schritt ist die Abstimmung zwischen Ihnen als Kunde und uns als autorisierte go-digital Agentur. Wenn ein geeignetes Projekt gefunden ist und sich beide Partner einig sind, dass der go-digital Förderantrag gestellt werden soll, wird ein Beratungsvertrag abgeschlossen. Dieser Vertrag wird vom Bundesministerium bereitgestellt.
        Inhalt dieses Beratungsvertrags ist z.B. der Projektplan und dessen Beschreibung, die Honorarleistung, sowie die angedachten Beratungstage. Wichtig zu wissen ist, dass der Vertrag erst wirksam wird, wenn nach erfolgreicher Prüfung durch die zuständige Stelle, der Zuwendungsbescheid erteilt wurde. Um den Zuwendungsbescheid zu erhalten, stellen wir als autorisiertes Beratungsunternehmen den Förderantrag im Förderprogramm go-digital.
        Erst nach dem Erhalt des Zuwendungsbescheids beginnt die Umsetzung des go-digital geförderten Projekts. Nach Projektabschluss (maximal nach sechs Monaten) erstellen wir die Rechnung. Diese weist dann entsprechend die Eigenbeteiligung durch Sie als Kunden sowie den Verwendungsnachweis aus. Diese Rechnung wird durch uns bei der zuständigen Stelle eingereicht und der Zuschuss nach erfolgreicher Prüfung ausgezahlt.

      • Können die go-digital Fördermodule kombiniert werden?

        Ja, die Module „Digitale Markterschließung“ und „Digitalisierte Geschäftsprozesse“ können unter bestimmten Voraussetzungen auch kombiniert werden. In jedem go-digital Projekt muss ein Hauptmodul definiert werden, was mindestens 51% der gesamten Beratungsleistung in Anspruch nimmt. Die restlichen 49% können entsprechend auf die anderen Module aufgeteilt werden.

      • Welche Projekte können im Modul 2 „Digitale Markterschließung" gefördert werden?

        Im zweiten go-digital Modul „Digitale Markterschließung“ werden Projekte gefördert, die Unternehmen dabei helfen in der digitalen Welt neue Märkte und Umsätze zu generieren. Dazu zählen z.B. Projekte im Bereich der Websiteerstellung für einen professionellen Internetauftritt. Ebenso die Erstellung einer dazu passenden Online Marketing Strategie aber auch die Einführung von Social Media Tools oder Website-Monitoring Systemen. Neben einem generellen Internetauftritt kann auch ein Online Shop Projekt z.B. auf Basis von Woocommerce / Wordpress gefördert werden. Ergänzend dazu Projekte die die Einführung von Online-Zahlungssystemen oder der Warenbereitstellung vorsehen.

      • Welche Projekte können im Modul 3 „Digitale Geschäftsprozesse" gefördert werden?

        Im dritten go-digital Modul "Digitale Geschäftsprozesse" werden Projekte gefördert, die die Digitalisierung von Prozessen innerhalb des Unternehmens vorantreiben. Dies können z.B. e.Business Systeme sein, die dabei helfen Geschäftsprozesse effizienter und sicherer zu gestalten, die aktuell noch analog oder nicht systemgestützt ablaufen. Dadurch sollen ebenfalls die Fehleranfälligkeit sowie die Effizienz der Prozesse optimiert werden. Mögliche Pozesse können z.B. sein: digitales Lagermanagement und Logistikprozesse, elektronische Zahlungsabläufe, als auch Retourenmanagement..

      • Wie oft kann die go-digital Förderung in Anspruch genommen werden?

        Zwischen den Förderungen muss ein gesamtes Jahr liegen. Diese Zeitspanne gilt ab dem Datum der Bestätigung des Verwendungsnachweises des vorherigen go-digital Projektes. Ist ein dieses Jahr vergangen, kann eine erneute go-digital Förderung beantragt werden. .