ALLGEMEINE GESCHร„FTSBEDINGUNGEN

BEK Service GmbH
Westendstr. 2A
87439 Kempten (Allgรคu)
im folgenden โ€œAnbieterโ€ genannt

 

1. Prรคambel, Geltungsbereich, Definitionen
1.1 Der Anbieter erbringt Werk- bzw. Dienstleistungen auf dem Gebiet der EDV und Multimedia (Internet, CD-ROM). Hierzu gehรถren u.a. Programmierung, Hard-/Software-Konfigurationen und Installationen, die Erstellung von EDV-gestรผtzten Layouts und Grafiken, Events, Rollout, VoIP Lรถsungen, Foto & Film, Domain und Hosting, Colocation, Marketing, die Anfertigung von Konzepten, SEO, SEA  und redaktionellen sowie Recherche-Arbeiten (nachfolgend insgesamt als โ€œProdukteโ€ oder โ€œProduktโ€ bezeichnet) und schlieรŸlich SEA Beratung, SEO Beartung, Marketing, Promotion, Management- und Beratungsleistungen (nachfolgend insgesamt als โ€œDienstleistungenโ€ oder โ€œDienstleistungโ€ bezeichnet). Oftmals sind an der Durchfรผhrung eines Projektes des Kunden neben dem Anbieter weitere Auftragnehmer beteiligt. Vielfach handelt es sich dabei um Agenturen, die z.B. auf der Grundlage einer vom Anbieter erstellten und programmierten Homepage, eines Layouts o.รค. lediglich die redaktionellen Inhalte einfรผgen.

1.2 Sinn und Zweck dieser Allgemeinen Geschรคftsbedingungen ist es unter anderem, einerseits den berechtigten Kunden die entsprechenden Nutzungsrechte an den Leistungen des Anbieters zu gewรคhren und andererseits eine miรŸbrรคuchliche Ausรผbung der Nutzungsrechte durch dritte Personen zu vermeiden.

1.3 Die nachstehenden Geschรคftsbedingungen gelten fรผr die vom Anbieter ermรถglichte Nutzung sรคmtlicher dem Kunden รผberlassener Produkte bzw. Dienstleistungen. Diese Bedingungen gelten auรŸerdem fรผr jedes Update der Produkte.

1.4 Die Kunden erhalten vom Anbieter die Nutzungsrechte an den Produkten zu den nachfolgenden Bedingungen.

1.5 Nachfolgende Allgemeine Geschรคftsbedingungen des Anbieters gelten ausschlieรŸlich; entgegenstehende oder von den Allgemeinen Geschรคftsbedingungen des Anbieters abweichende Bedingungen des Kunden werden nicht anerkannt, es sei denn, der Anbieter hรคtte ausdrรผcklich schriftlich ihrer Geltung zugestimmt. Die Allgemeinen Geschรคftsbedingungen des Anbieters gelten auch dann, wenn der Anbieter in Kenntnis entgegenstehender oder von den Allgemeinen Geschรคftsbedingungen abweichender Bedingungen des Kunden die Lieferung oder Leistung an den Kunden vorbehaltlos ausfรผhrt. Die Allgemeinen Geschรคftsbedingungen des Anbieters gelten auch fรผr zukรผnftige Geschรคfte mit dem Kunden, die unter den Anwendungsbereich der Nr. 1.1 fallen. Eine vorbehaltlose Ausfรผhrung einer Lieferung oder Leistung gilt nicht als konkludente Zustimmung zu den vom Anbieter abweichenden AGB des Kunden, selbst bei Kenntnis des Anbieters von den Abweichungen.

1.6 Diese Allgemeinen Geschรคftsbedingungen gelten nur gegenรผber Unternehmen sowie juristischen Personen des รถffentlichen Rechts und รถffentlich-rechtlichen Sondervermรถgen im Sinne des ยง 310 Abs. 1 BGB.

1.7 Die Agentur wird die Interessen des Kunden nach bestem Gewissen und Kรถnnen wahrnehmen. Der Kunde seinerseits wird im Sinne einer vertrauensvollen Zusammenarbeit alle benรถtigten Markt-, Produktions- und Verkaufszahlen und sonstige fรผr die Leistung der Agentur wesentliche Daten zur streng vertraulichen Behandlung zur Verfรผgung stellen.

1.7 In diesen Geschรคftsbedingungen bedeuten:

Datentrรคger: elektronisches Speichermedium wie z. B. USB-Stick, Diskette, Magnetband, CD-ROM oder Festplatte zur dauerhaften Festlegung von maschinenlesbaren Informationen;
Download: die Datenfernรผbertragung zur dauerhaften elektronischen Speicherung von maschinenlesbar erfaรŸten, in einer Datenbank elektronisch gespeicherten Werken oder sonstigen Daten in einem Rechner des Endnutzers;
Rechner: vom Nutzer verwendete technische Vorrichtung zur Bearbeitung von maschinenlesbaren Daten, u.a. bestehend aus Speicher, Bildschirm und Drucker;
Speicherung: die elektronische Eingabe von Werken oder sonstigen maschinenlesbaren Daten in einen Rechner mittels Tastatur, deren Einspielung in maschinenlesbarer Form auf Datentrรคger oder deren elektronische Eingabe durch Scanner.
Entstehen im รœbrigen im Rahmen der Nutzung Uneinigkeiten zwischen den Vertragsparteien รผber den Inhalt EDV-technischer Begriffe und Symbole, Qualitรคtserfordernisse, Formatanforderungen o.รค., sind die jeweiligen zurzeit des Vertragsabschlusses gรผltigen DIN-Normen einzuhalten.

2. Nutzung
2.1 Urheberrecht Die Produkte einschlieรŸlich ihrer Softwarebestandteile, Programm- und Datenkonzeptionen sind urheberrechtlich geschรผtzt. Der Kunde erkennt sรคmtliche Rechte des Anbieters an den Produkten und Dienstleistungen (Patente, Markenrechte, Urheberrechte, Geschรคftsgeheimnisse etc.) uneingeschrรคnkt an.

2.2 Nutzungsrechte des Kunden Der Anbieter rรคumt dem Kunden fรผr das Staatsgebiet der Bundesrepublik Deutschland ein einfaches, nicht ausschlieรŸliches und nicht รผbertragbares, nach den Ziffern 2.3 bis 2.7 beschrรคnktes Nutzungsrecht an den Produkten und Dienstleistungen nur zum eigenen Gebrauch ein. Sรคmtliche darรผber hinausgehenden urheberrechtlichen Nutzungsrechte an den Produkten und Dienstleistungen verbleiben beim Anbieter. Der Kunde ist nicht berechtigt, diese vorstehenden Nutzungsrechte an Dritte weiterzuรผbertragen und/oder in sonstiger Weise weiterzugeben.

2.3 Mehrfachverwendung und Netzwerkeinsatz Die Nutzung eines Produktes bzw. einer Dienstleistung beschrรคnkt sich auf das von dem Kunden betriebene Netzwerk. Die Erlaubnis zum Netzwerkeinsatz umfaรŸt nicht die Benutzung des Netzwerkes durch Dritte. Ein mehrfaches Download oder sonstiges Speichern erweitert nicht die Nutzungsrechte des Kunden; seine Rechte verbleiben in dem Umfang bestehen, als wรคren die Produkte/Dienstleistungen nur einmal abgerufen worden.

2.4 Vervielfรคltigung Der Kunde darf ein Produkt nur vervielfรคltigen, soweit die jeweilige Vervielfรคltigung fรผr die vertragsgemรครŸe Nutzung des Produktes unbedingt erforderlich ist. Zu den erforderlichen Vervielfรคltigungen zรคhlen die Installation auf dem jeweils eingesetzten Massenspeicher der eingesetzten Hardware sowie das Laden eines Produktes in den jeweiligen Arbeitsspeicher. Die Herstellung einer โ€“ zwingend als solche gekennzeichneten โ€“ Sicherungskopie durch den Kunden ist zulรคssig; es darf jedoch grundsรคtzlich nur eine einzige Sicherungskopie angefertigt und aufbewahrt werden. Ist aus Grรผnden der Datensicherheit oder Sicherstellung einer schnellen Reaktivierung des Computersystems nach einem Totalausfall turnusmรครŸige Sicherung des gesamten Datenbestandes einschlieรŸlich der eingesetzten Computerprogramme unerlรคsslich, darf der Kunde Sicherungskopien in der zwingend erforderlichen Anzahl herstellen. Die betreffenden Datentrรคger sind entsprechend zu kennzeichnen. Die Sicherungskopien dรผrfen nur zu rein archivarischen Zwecken verwendet werden. Schutzrechtsvermerke sind im Falle einer zulรคssigen Vervielfรคltigung vollumfรคnglich aufrechtzuerhalten.

2.5 SicherungsmaรŸnahmen des Kunden Der Kunde ist verpflichtet, den unbefugten Zugriff Dritter auf die Produkte/ Dienstleistungen sowie auf das ggf. vorhandene Begleitmaterial durch geeignete Vorkehrungen zu verhindern. Die Datentrรคger/Sicherungskopien sind an einem gegen den unbefugten Zugriff Dritter gesicherten Ort aufzubewahren. Die Mitarbeiter des Kunden sind nachdrรผcklich auf die Einhaltung der vorliegenden Vertragsbedingungen sowie die Bestimmungen des Urheberrechts hinzuweisen.

2.6 Dekompilierung und ร„nderung von Software-Produkten Sofern es sich bei den Produkten um Software handelt, sind die Rรผckรผbersetzung der Objektprogrammform in die Quellprogrammform (Dekompilierung/Re-Assembling) sowie sonstige Arten der RรผckerschlieรŸung der verschiedenen Herstellungsstufen des Produktes (Reverse-Engineering) unzulรคssig, es sei denn, der Anbieter ist in Konkurs gefallen und hat keine Vorkehrung fรผr die weitere Pflege des Produktes getroffen oder solche Handlungen sind zur Interoperabilitรคt mit unabhรคngig geschaffenen Computerprogrammen erforderlich. Die zum Zwecke der Herstellung der Interoperabilitรคt eines ggf. unabhรคngig geschaffenen Computerprogramms erforderlichen Schnittstelleninformationen kรถnnen gegen Erstattung des Kostenbeitrags beim Anbieter angefordert werden. Darรผber hinaus sind Programmรคnderungen und sonstige Programmbearbeitungen an den Produkten durch den Kunden nicht zulรคssig.

2.7 Keine ร„nderung von Schutzrechtshinweisen Der Kunde ist unter keinen Umstรคnden befugt, ร„nderungen von in den Produkten/Dienstleistungen enthaltenen Firmen, Marken, Urheberrechtsvermerken und sonstigen Vermerken รผber Rechtsvorbehalte und Nutzungsberechtigungen vorzunehmen.

2.8 Prรคsentationen/Pitches Wird nach einer Prรคsentation kein Auftrag erteilt, so bleiben alle Leistungen, insbesondere die Prรคsentationunterlagen und die darin enthaltenen Entwรผrfe, Werke, Ideen etc. Eigentum des Anbieters. Der Kunde ist nicht berechtigt, dieses Material gleich in welcher Form, zu nutzen, zu bearbeiten oder als Grundlage zur Herstellung eigenen Materials zu nutzen. Der Kunde hat, falls es nicht zur Auftragserteilung kommt, alle in seinem Besitz befindlichen Prรคsentationsunterlagen unverzรผglich an die Agentur zurรผckzugeben. Falls kein Auftrag erteilt wird, bleibt es dem Anbieter unbenommen die prรคsentierten Ideen, Werke, Entwรผrfe etc. fรผr andere Projekte und Kunden zu verwenden.

3. Vergรผtung, Rechnungsstellung, Zahlung
3.1 Die an den Anbieter durch den Kunden zu entrichtende Vergรผtung ergibt sich aus dem jeweils gรผltigen Leistungsverzeichnis des Anbieters.

3.2 Sofern nichts anderes vertraglich vereinbart wurde, wird der Angebotspreis in zwei Teilen in Rechnung gestellt:  50% vor Auftragsvergabe, der Restbetrag bei Abnahme der jeweiligen Positionen bzw. Werke. Die Vergรผtung wird sofort nach Zugang der Rechnung beim Kunden zur Zahlung fรคllig. Nach Ablauf von zwei Wochen nach Erhalt der Dienstleistung sowie Zugang der Rechnung kommt der Kunde automatisch in Verzug, ohne dass es einer Mahnung bedarf.

3.3 Kommt der Kunde in Zahlungsverzug, so ist der Anbieter berechtigt, Verzugszinsen in Hรถhe von 8 % p.a. รผber dem jeweils geltenden Basiszinssatz gegenรผber dem Kunden zu fordern, soweit es sich um Entgeltforderungen handelt. Ansonsten ist der Anbieter berechtigt, Verzugszinsen in Hรถhe von 5 % p.a. รผber dem jeweils geltenden Basiszinssatz zu fordern. Falls der Anbieter in der Lage ist, einen hรถheren Verzugsschaden nachzuweisen, ist der Anbieter berechtigt, diesen geltend zu machen. Der Kunde ist zum Nachweis berechtigt, daรŸ dem Anbieter als Folge des Zahlungsverzuges kein oder ein wesentlich geringerer Schaden entstanden ist.

3.4 Die Vergรผtung versteht sich โ€“ sofern nicht schriftlich etwas anderes vereinbart wurde โ€“ zuzรผglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer.

3.5 Wenn der Kunde Auftrรคge, Arbeiten, umfangreiche Planungen und dergleichen auรŸerhalb der laufenden Betreuung รคndert und/oder abbricht, wird er der Agentur alle angefallenen Kosten ersetzen und sie von allen Verbindlichkeiten gegenรผber Dritten freistellen.

3.6 Barauslagen und besondere Kosten, die der Agentur auf ausdrรผcklichen Wunsch des Kunden entstehen, werden zum Selbstkostenpreis berechnet. Hierzu zรคhlen z.B. auรŸergewรถhnliche Kommunikations-, Versand- und Vervielfรคltigungskosten.

4. Vertragsstrafe
Fรผr den Fall, dass der Kunde die Produkte/Dienstleistungen unter VerstoรŸ gegen die unter Ziffern 2 genannten Bedingungen verwendet, weitergibt oder Dritten in sonstiger Weise zugรคnglich macht, ist der Kunde fรผr jeden Fall der Zuwiderhandlung unter AusschluรŸ des Fortsetzungszusammenhanges dem Anbieter zur Zahlung einer Vertragsstrafe von EURO 2.500,00 verpflichtet. Die Geltendmachung von darรผber hinausgehenden Schadensersatzansprรผchen wird hierdurch nicht ausgeschlossen.

5. Installation, Einweisung, Fertigstellung und Verzug
5.1 Gegebenenfalls erforderliche Installationen eines Produktes erfolgen รผber einen Download oder in Form der รœbergabe eines sonstigen Datentrรคgers.

5.2 Bei gesonderter Vereinbarung wird der Anbieter den Kunden und eine bestimmte Anzahl seiner Mitarbeiter nach Installation eines Produktes in die Benutzung des Programms einweisen. Auf Wunsch des Kunden wird der Anbieter die Einweisung wiederholen oder intensivieren; die zusรคtzliche Einweisungszeit ist dabei gesondert zu vergรผten.

5.3 Nachtrรคgliche ร„nderungswรผnsche des Kunden fรผhren zur Aufhebung vereinbarter Termine fรผr die Erbringung des Produkts oder der Dienstleistung durch den Anbieter.

5.4 Der Kunde ist zum Rรผcktritt erst berechtigt, wenn die, dem Anbieter nach Fรคlligkeit gesetzte, angemessene Frist zur Leistung fruchtlos verstrichen ist. Die Frist ist in der Regel angemessen, wenn sie mindestens vier Wochen betrรคgt.

5.5 Setzt der Kunde den Anbieter, wenn dieser bereits in Verzug geraten ist, eine angemessene Frist zur Leistung, so ist er nach fruchtlosem Ablauf dieser Nachfrist berechtigt, sich vom Vertrag zu lรถsen, sofern der Anbieter die gesetzte Frist schuldhaft hat verstreichen lassen. Die Frist muss mindestens vier Wochen betragen.

5.6 Schadensersatzansprรผche gegen den Anbieter wegen Verzuges richten sich nach Ziffer 7.

6. Gewรคhrleistung
6.1 Jede Gewรคhr fรผr die Richtigkeit der Daten aus Datenbanken, die ggf. in dem Produkt/der Dienstleistung enthalten sind, wird ausgeschlossen.

6.2 Stellen sich Produkte im Zeitpunkt des Gefahrรผbergangs als mangelhaft heraus, so kann der Kunde Nacherfรผllung verlangen. In diesem Fall kann der Anbieter nach seiner Wahl den Mangel beseitigen oder ein neues Werk herstellen.

6.3 Ist der Anbieter zur Mรคngelbeseitigung/Neuherstellung nicht bereit oder nicht in der Lage, insbesondere verzรถgert sich diese รผber angemessene Fristen hinaus aus Grรผnden, die der Anbieter zu vertreten hat, oder schlรคgt in sonstiger Weise die Mรคngelbeseitigung/Neuherstellung fehl, so ist der Kunde nach seiner Wahl im Rahmen der gesetzlichen Vorschriften berechtigt, vom Vertrag zurรผckzutreten oder die Vergรผtung zu vermindern und Schadensersatz oder Ersatz vergeblicher Aufwendungen zu verlangen. Das Recht des Kunden, gem. ยงยง 634 Nr. 2, 637 BGB den Mangel selbst zu beseitigen und Ersatz der erforderlichen Aufwendungen zu verlangen, wird ausdrรผcklich ausgeschlossen.

6.4 Die Verjรคhrungsfrist fรผr Mรคngelansprรผche einschlieรŸlich Schadensersatzanspruch betrรคgt ein Jahr, gerechnet ab dem gesetzlichen Verjรคhrungsbeginn. Dies gilt nicht bei Vorsatz und grober Fahrlรคssigkeit. Fรผr den Schadensersatzanspruch gilt im รผbrigen Ziffer 7.1 bis 7.5.

7. Haftung
7.1 Der Anbieter haftet unbeschrรคnkt fรผr Vorsatz und grobe Fahrlรคssigkeit. Fรผr einfache Fahrlรคssigkeit haftet der Anbieter nur und begrenzt auf den vertragstypischen vorhersehbaren Schaden, sofern eine Pflicht verletzt wird, deren Einhaltung fรผr die Erreichung des Vertragszwecks von besonderer Bedeutung ist (Kardinalpflicht).

7.2 Die Haftung fรผr Datenverlust wird zusรคtzlich auf den typischen Wiederherstellungsaufwand beschrรคnkt, der bei regelmรครŸiger und gefahrentsprechender Anfertigung von Sicherungskopien eingetreten wรคre.

7.3 Fรผr die Fรคlle der anfรคnglichen Unmรถglichkeit haftet der Anbieter nur, wenn ihr das Leistungshindernis bekannt war oder die Unkenntnis auf grober Fahrlรคssigkeit beruht.

7.4 Die vorstehenden Haftungsbeschrรคnkungen bzw. -ausschlรผsse gelten nicht fรผr Ansprรผche nach dem Produkthaftungsgesetz und bei Schรคden aus der Verletzung des Lebens, des Kรถrpers oder der Gesundheit.

7.5 Soweit die Haftung des Anbieters ausgeschlossen oder beschrรคnkt ist, gilt dies auch fรผr die persรถnliche Haftung der Angestellten, Arbeitnehmer und Mitarbeiter, Vertreter und Erfรผllungsgehilfen des Anbieters.

7.6 Mit Ausnahme von Ansprรผchen aus unerlaubter Handlung verjรคhren Schadensersatzansprรผche des Kunden, fรผr die nach dieser Ziffer die Haftung beschrรคnkt ist, in einem Jahr, gerechnet ab dem gesetzlichen Verjรคhrungsbeginn.

8. Untersuchungs- und Rรผgepflicht
8.1 Der Kunde hat das Produkt unverzรผglich nach Lieferung im Hinblick auf dessen Mangelfreiheit zu untersuchen. Offensichtliche Mรคngel sind unverzรผglich, spรคtestens innerhalb von 16 Werktagen nach Lieferung des Produktes gegenรผber dem Anbieter schriftlich zu rรผgen. Die Mรคngelrรผge muss eine mรถglichst detaillierte Beschreibung der Mรคngel enthalten.

8.2 Mรคngel, die im Rahmen der unter Ziffer 8.1 beschriebenen ordnungsgemรครŸen Untersuchung nicht feststellbar sind (versteckte Mรคngel), mรผssen unverzรผglich, spรคtestens innerhalb von acht Werktagen nach ihrer Entdeckung unter Einhaltung der unter Ziffer 8.1 dargelegten Rรผgeanforderungen schriftlich gerรผgt werden.

8.3 Bei einer Verletzung der vorstehenden Untersuchungs- und/oder Rรผgepflicht gilt das Produkt in Ansehung des betreffenden Mangels als genehmigt.

9. Eigentumsvorbehalt, vorzeitiges Erlรถschen des Nutzungsrechts des Kunden
9.1 Der Anbieter behรคlt sich das Eigentum an dem Produkt bis zur vollstรคndigen Bezahlung sรคmtlicher Forderungen des Anbieters aus der Geschรคftsverbindung mit dem Kunden vor. Bei Bezahlung durch Scheck oder Wechsel ist die vollstรคndige Zahlung im vorgenannten Sinne erst bei deren Einlรถsung erfolgt. Der Anbieter verpflichtet sich, die ihm zustehenden Sicherheiten auf Verlangen des Kunden insoweit freizugeben, als der realisierbare Wert der Sicherheiten die zu sichernden Forderungen um mehr als 20 % รผbersteigt. Die Auswahl der freizugebenden Sicherheiten obliegt dem Anbieter.

9.2 Bei schuldhaft vertragswidrigem Verhalten des Kunden, insbesondere bei Zahlungsverzug, ist der Anbieter berechtigt, vom Vertrag zurรผckzutreten und den Vertragsgegenstand zurรผckzunehmen sowie Schadensersatz wegen Verzugs geltend zu machen.

9.3 Bei Geltendmachung des Eigentumsvorbehaltes durch den Anbieter erlischt das diesbezรผgliche Recht des Kunden zur Nutzung und Verwendung des hiervon betroffenen Produktes. Sรคmtliche vom Kunden angefertigten diesbezรผglichen Programmkopien mรผssen vom Kunden unverzรผglich gelรถscht werden.

10. Vertragsdurchfรผhrung
Grundlage der Agenturarbeit bildet das Briefing, der schriftliche Arbeitsauftrag, Sonstiges des Kunden. Wird das Briefing bzw. Sonstiges mรผndlich erteilt, wird der entsprechende Kontaktbericht zur verbindlichen Arbeitsunterlage.

11. Subunternehmer
Es ist dem Anbieter gestattet, die Produkterstellung und/oder die Erbringung der Dienstleistungen insgesamt oder hinsichtlich einzelner Teilleistungen an Subunternehmer zu รผbertragen.

12. Geheimhaltungs- und Obhutspflicht
Der Kunde verpflichtet sich, sรคmtliche im Rahmen des Vertragsverhรคltnisses mit dem Anbieter von diesem zugรคnglich gemachten Informationen, die als vertraulich bezeichnet werden oder nach sonstigen Umstรคnden als Geschรคfts- oder Betriebsgeheimnisses des Anbieters erkennbar sind, unbefristet geheimzuhalten und sie โ€“ soweit nicht zur Erreichung des Vertragszweckes unbedingt geboten โ€“ auch nach Beendigung des Vertragsverhรคltnisses weder aufzuzeichnen noch weiterzugeben oder zu verwerten. Diese Geheimhaltungsverpflichtung gilt nicht fรผr solche Informationen, die der Allgemeinheit aufgrund von Verรถffentlichungen Dritter ohne Zutun des Kunden zugรคnglich gemacht worden sind; fรผr das Vorliegen einer solchen Ausnahme trรคgt der Kunde die Beweislast.

13. Schlussbestimmungen
13.1 Auf das Rechtsverhรคltnis zwischen Anbieter und Kunden ist ausschlieรŸlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts anwendbar.

13.2 Fรผr alle Streitigkeiten aus der Geschรคftsverbindung wird Mรผnchen als Gerichtsstand vereinbart. Dem Anbieter bleibt es jedoch vorbehalten, auch einen anderen gesetzlich zulรคssigen Gerichtsstand zu wรคhlen.

13.3 Erfรผllungsort ist der Geschรคftssitz des Anbieters in Mรผnchen.

13.4 ร„nderungen und Ergรคnzungen sind nur in Schriftform wirksam. Der Verzicht auf diese Regelung bedarf ebenfalls der Schriftform.

13.5 Sollten einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschรคftsbedingungen nicht rechtswirksam sein oder ihre Rechtswirksamkeit durch einen spรคteren Umstand verlieren oder sollte sich in diesen Allgemeinen Geschรคftsbedingungen eine Lรผcke herausstellen, so wird hierdurch die Rechtswirksamkeit der รผbrigen Bestimmungen nicht berรผhrt. Anstelle der unwirksamen Bestimmung oder zur Ausfรผllung der Lรผcke soll eine angemessene Regelung gelten, die bestmรถglich dem am nรคchsten kommt, was der Anbieter und der Kunde gewollt haben wรผrden, sofern sie diesen Punkt bedacht hรคtten.

14. Vertragsdauer und Kรผndigungsfristen
Dieser Vertrag tritt mit schriftlicher Abgabe der korrespondierenden Willenserklรคrungen, d.h. Unterzeichnung dieses Dokuments in Kraft. Er wird fรผr die in diesem Vertrag genannte Vertragslaufzeit abgeschlossen. Soweit der Vertrag fรผr eine unbestimmte Zeit abgeschlossen wurde, kann er mit einer Frist von 3 Monaten zum Monatsende gekรผndigt werden. Das Recht zur fristlosen Kรผndigung aus wichtigem Grund bleibt unberรผhrt. Die Kรผndigung hat schriftlich zu erfolgen.

15. Zustandekommen des Vertrages
Das Vertragsverhรคltnis fรผr die Dienstleistungen kommt durch Erteilung eines Kundenauftrags durch den Auftraggeber und dessen Annahme durch den Dienstleister zustande. Der Auftraggeber ist an die Erteilung des Kundenauftrages zwei Wochen gebunden.

16. Weitergabeverbot
Sรคmtliche Informationen einschlieรŸlich des Briefings oder sonstiger Anweisungen sind ausschlieรŸlich fรผr die Agentur bestimmt. Dieser ist es ausdrรผcklich untersagt, die genannten Informationen ohne ausdrรผckliche Zustimmung des Kunden, die zuvor schriftlich eingeholt werden muss, an Dritte weiterzugeben.